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§ 1 Abs. 3 GrEStG,§ 8 GrEStG

An einer Bauträgergesellschaft in der Rechtsform der GmbH sind seit jeher 2 Gesellschafter mit jeweils 50% beteiligt. Einer der Gesellschafter möchte altersbedingt ausscheiden und verkauft seine Anteile am Stammkapital mit Kaufvertrag vom 15.07.2022 an den Mitgesellschafter und zwar mit Wirkung zum 31.12.2023. Die im Vermögen der Gesellschaft befindlichen Grundstücke unterliegen, auch soweit sie noch in Bau befindlich sind, der Grunderwerbsteuer. Folgende Fragen: a) Mit welchem Wert werden die noch nicht fertig gestellten Bauten bewertet? b) Welcher Bestand der noch nicht fertig gestellten Bauten ist maßgebend zur Berechnung der Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer, der Stand zum Zeitpunkt der Beurkundung des Kaufvertrages über die Anteile (15.07.22) oder der Zeitpunkt der Übergabe der Anteile (31.12.2023)?
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