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Anteilsvereinigung in einer Hand,Steuerschuldnerschaft bei Grunderwerbsteuer (§ 13 GrEStG),Bewertung von Eigentumswohnungen nach dem BewG

Die Geschwister A & B haben zu je 50 % eine GmbH, die eine EiWo erwirbt, normaler Kaufvorgang mit GrESt der Gesellschaft als Käufer. Zwei Jahre später scheidet die Schwester B aus und überträgt ihre Anteile an der GmbH an den Bruder A, der dann 100 % hat. Das Finanzamt erlässt einen GrESt-Bescheid gegen A. Wert ist der „Vergleichswert“ der EiWo – deutlich höher als der Kaufpreis der Anteile. Nebeninfo – der Vergleichswert ist falsch, FA verlangt einen Gutachter. Fragen 1. Ist A tatsächlich der richtige Bescheidempfänger = Steuerschuldner? 2. Exkurs – was ist das für A – AK der Beteiligung? Wenn er der Steuerschuldner ist, kann das ja nicht BA der GmbH sein. 3. Muss das FA auf Anforderung den Ursprung der Vergleichswerte offenlegen? Hier wirkliches Missverhältnis. Diese kleineren „Arbeiterwohnungen“ werden genau da am Ort um 2 T€ je m² gehandelt (Immobilienscout u.a.), aber FA setzt 3,5 T€ je m² an. FA will nicht verhandeln, besteht auf Gutachten. Andere Möglichkeit?
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