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Einbringung,Steuerbefreiung

Gesellschafter der A-GmbH sind A (50 %) sowie B und C mit jeweils 25 %. A möchte seine Anteile an B und C verkaufen. B und C planen die Gründung einer Holding-GmbH, welche die Anteile käuflich erwirbt. In diesem Rahmen ist geplant, die bisherigen 25%igen Gesellschaftsanteile in die Holding-GmbH einzubringen, so dass diese zu 100 % Gesellschafterin der A-GmbH wird. Problematisch ist, dass die A-GmbH ein Grundstück hält. Fraglich ist, ob der Vorgang Grunderwerbsteuer auslöst. Eine Lösung könnte § 6a GrEStG sein. Meines Erachtens sind auch Erwerbsvorgänge im Sinne des § 20 UmwStG (qualifizierter Anteilstausch) davon erfasst. Ich bitte um ergänzende Informationen und Hinweise.
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