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§ 7 GrEStG,Bruchteilsgemeinschaft,Aufhebung

Zwei Geschwister sind seit Jahren zur Hälfte Miteigentümer von zwei Grundstücken in München. Diese Bruchteilsgemeinschaften sollen aufgehoben werden mit dem Ergebnis, dass jeder Alleineigentümer eines Grundstücks wird. Eine Wertdifferenz wird ausgeglichen. Ist dieser Sachverhalt grunderwerbsteuerfrei nach § 7 GrEStG? Oder scheitert es daran, dass die beiden Grundstücke getrennt zu beurteilen sind?
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