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§ 1 Abs. 2a GrEStG,Gesellschafterwechsel Personengesellschaft

Unser Mandant beabsichtigt den Kauf einer GmbH & Co. KG im Wege des Share Deals. Im Anlagevermögen der KG befindet sich ein Grundstück im Wert von rd. 5 Mio. €. Die Anteile sollen beim Kauf wie folgt übertragen werden: 80 % L-Holding GmbH (A + B zu jeweils 50 % beteiligt) 10 % A 10 % B Frage: Wird beim Kauf der Anteile in dieser Konstellation zwingend Grunderwerbsteuer ausgelöst? Kann die Grunderwerbsteuer durch eine andere Verteilung der Anteile vermieden werden?
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