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Übertragung KG-Anteil,§ 1 Abs. 2a GrEStG,§ 1 Abs. 3 GrEStG

GmbH & Co. KG, Komplementärin ist die Verwaltungs-GmbH mit 0 %, Kommanditisten sind A (70 %) und B (30 %). Im Umlaufvermögen befinden sich mehrere Grundstücke, die erworben, bebaut und wieder veräußert werden. Nun möchte A 10 % seiner Anteile auf B übertragen. Meines Erachtens liegt kein grunderwerbsteuerbarer Vorgang vor. § 1 (2a) oder (3) GrEStG sind nicht anwendbar. Ist das korrekt, oder fällt ggf. Grunderwerbsteuer an?
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