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§ 1 Abs. 2b GrEStG,§ 1 Abs. 3 GrEStG

Zu nachfolgendem SV darf ich um Ihre Stellungnahme mit Bezug auf die Grunderwerbsteuer bitten: Sachverhalt: Die natürliche Person TH ist im Besitz von je 100 % Geschäftsanteilen an der TH GmbH sowie der ImR GmbH. Die Immo GmbH ist im Besitz eines Grundstücks und Gesellschafter sind drei juristische Personen zu je 1/3. Die Immo GmbH soll verkauft werden (Share Deal). A) Die TH GmbH kauft 100 % der Geschäftsanteile an der Immo GmbH. B) Die TH GmbH kauft 89,9 % der Geschäftsanteile an der Immo GmbH und 10,1 % verbleiben bei den Altgesellschaftern bzw. bei einem Altgesellschafter. C) Die TH GmbH kauft 89,9 % der Geschäftsanteile und die natürliche Person TH kauft 10,1 % an der Immo GmbH. D) Die TH GmbH kauft 89,9 % der Geschäftsanteile und die ImR GmbH kauft 10,1 % an der Immo GmbH. Frage: Inwieweit fällt bei A) bis D) beim Käufer Grunderwerbsteuer an?
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