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einheitliches Vertragswerk,enger sachlicher Zusammenhang

GmbH 1 mit Gesellschafter A 50 %, B 20 %, C 10 % und D 20 % verkaufen ein Grundstück an eine Bauherrengemeinschaft. Diese Bauherrengemeinschaft schließt mit der GmbH 2 bestehend aus den Gesellschaftern A, B und C (je 1/3) einen Generalunternehmervertrag über den Bau eines Gebäudes ab. Wird dies als einheitlicher Vertrag angesehen, so dass das Gebäude auch der Grunderwerbsteuerpflicht unterliegt?
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