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Holding,Abspaltung

Folgende Grundstruktur besteht im Rahmen einer Holding: – Holding GmbH – A GmbH (100-%-Tochter der Holding GmbH) – B GmbH (99-%-Tochter GmbH) – Grundstück ist in A GmbH (Eigentümer ist die A GmbH selbst lt. Grundbuch). Auf dem Grundstück wird auch der Betrieb des Unternehmens der A GmbH betrieben. Ziel: Das Grundstück soll in die B GmbH, da dies die Vermögensverwaltungsgesellschaft ist. Das Grundstück befand sich bei Kauf der Unternehmung bereits in der A GmbH vor einigen Jahren. Frage: Ist es möglich, die Immobilie (ggf. im Rahmen einer Umwandlung) auf die B GmbH zu übertragen, ohne dass Grunderwerbsteuern oder andere Steuern anfallen?
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