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Übergangsregelungen,§ 23 Abs. 21 GrEStG,§ 1 Abs. 3 GrEStG,Anteilsvereinigung bereits vereinigter Anteile

Meine Mandantin A ist zu 95 % an einer GmbH & Co. KG beteiligt; die restlichen 5 % hält ihr Onkel B. Die 5 % sollen nunmehr an meine Mandantin unentgeltlich übertragen werden. Handelt es sich – trotzdem bereits mehr als 90 % der Anteile in einer Hand vereint sind – um eine Anteilsvereinigung i. S. v. § 1 (3) GrEStG, so dass Grunderwerbsteuer fällig wird?
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