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§ 3 Nr. 3 GrEStG,Teilungsversteigerung

Da sich eine Erbengemeinschaft nicht einigen kann, ist derzeit eine Teilungsversteigerung bzgl. der Immobilien angesetzt. Findet in diesem Rahmen auch die Befreiung von § 3 Nr. 3 GrEStG Anwendung oder fällt nun die Grunderwerbsteuer für den Anteil des anderen Miterben an? Sehe ich es darüber hinaus richtig, dass der Miterbe zusammen mit seinem Ehegatten direkt grunderwerbsteuerfrei im Rahmen einer normalen Erbauseinandersetzung die Grundstücke übernehmen kann?
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