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§ 6a GrEStG,Umwandlung,Formwechsel

Im Rahmen einer Umwandlung ergeben sich folgende grunderwerbsteuerliche Fragen: 1. Einbringung der KG-Anteile und des Sonder-BV an der A GmbH & Co. KG in die A GmbH (als neue Holding) – Im Rahmen einer Gesamtrechtsnachfolge durch Ausgliederung – Einbringung im Rahmen der Einzelrechtsnachfolge zu Buchwerten Frage: Sind die Vorgänge nach § 6a GrEStG begünstigt? 2. Umwandlung der vg. KGs in GmbHs Frage: Ist diese Umwandlung nach § 6a GrEStG begünstigt? Grundsätzlich geht es darum, diejenige Handlungsoption zu finden, damit aus der KG eine GmbH wird und keine Grunderwerbsteuer anfällt.
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