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§ 3 Nr. 4 GrEStG,Getrenntleben

Meine Mandanten (Eheleute) sind dauernd getrennt lebend, aber noch Ehegatten. Die Scheidung ist beidseitig nicht gewollt. Kann in dieser Konstellation die Ehefrau dem Ehemann den hälftigen Anteil am Haus veräußern, ohne Grunderwerbsteuer zu zahlen, und sich auf die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 4 GrEStG berufen? Nach dem Wortlaut des Gesetzes müssten es lediglich Ehegatten sein. Fraglich ist, ob dies auch für dauernd getrennt lebende Ehegatten gilt.
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