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Anteile,Verkauf

JAB und KFH sind jeweils zu 50 % Berechtigte eines Erbbaurechts. Auf dem Grundstück steht ein Gebäude, dass vermietet wird. JAB und KFH sind Privatpersonen und erzielen aus der Vermietung Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Nach Ablauf der zehnjährigen Spekulationsfrist will JAB den 50%igen Anteil verkaufen. Hieraus ergeben sich folgende Fragen: a) Wenn JAB an KFH verkauft, entsteht hier Grunderwerbsteuer? b) Wenn JAB an eine vermögensverwaltende GmbH verkauft, bei der KFH 100%ige Gesellschafterin ist, würde in einer solchen Konstellation Grunderwerbsteuer anfallen? c) Wenn JAB an eine vermögensverwaltende GmbH verkauft, bei der der Ehemann von KFH 100%iger Gesellschafter ist, fällt in dieser Konstellation Grunderwerbsteuer an? d) Wenn das Grundstück an den Betrieb des Ehemannes vermietet wird, kann dann die GmbH als vermögensverwaltende GmbH geführt werden? e) Macht es einen Unterschied, ob die Anteile in Bruchteilseigentum oder in Form einer GbR gemeinschaftlich gehalten werden?
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