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§§ 6,7 GrEStG,einheitliches Vertragswerk

Mein Mandant fungiert als Immobilienmakler. Er will jetzt gemeinsam mit einem Bauunternehmer ein Grundstück mit der Größe von ca. 2.600 qm kaufen und anschließend zu vier Grundstücken parzellieren. Der Erwerb soll im Rahmen einer GbR erfolgen. Für den Kauf hätte die GbR entsprechend Grunderwerbsteuer zu zahlen. Nach Parzellierung soll jeder der Gesellschafter zwei Grundstücke erhalten. Ein evtl. Wertausgleich zwischen den beiden Gesellschaftern soll stattfinden. Gemäß § 6 Abs. 1 GrEStG dürfte dieser Vorgang zu keiner neuen Grunderwerbsteuer führen, wobei ich mir nicht sicher bin, ob ein evtl. Wertausgleich zwischen den Gesellschaftern Grunderwerbsteuer auslöst. Wenn mein Mandant (Immobilienmakler) dann anschließend die beiden Grundstücke bebauen lässt, und dies sein ehemaliger o.a. Mitgesellschafter als Bauunternehmer übernimmt, könnte m.E. die Gefahr bestehen, dass das Finanzamt dies als einen einheitlichen Vorgang sieht. Dann wäre auf die Bauleistungen nochmal Grunderwerbsteuer fällig. Wie sehen Sie hier die Sachlage?
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