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§ 1 Abs. 2b GrEStG,Zurechnung der Grundstücke

Fall: Alternative 1) Die Anteile an der Bauträger GmbH sollen zu 100 % verkauft werden. Die Bauträger GmbH ist noch im Grundbuch einiger gebauten Wohnungen eingetragen, obwohl diese notariell bereits verkauft und die Kaufpreise zu 98 % bezahlt wurden. Würde bei einem 100-%-Verkauf der GmbH-Anteile auf den vollständigen Grundstückswert Grunderwerbsteuer anfallen, obwohl die Käufer schon 98 % des Kaufpreises bezahlt haben? Ist der Grundbucheintrag für die Entstehung der Grunderwerbsteuer entscheidend? Alternative 2) Es werden nur 89,9 % der GmbH-Anteile verkauft und die restlichen Anteile nach zehn Jahren. Nach zehn Jahren hat die GmbH keinen Grundbesitz mehr. In diesem Fall würde keine Grunderwerbsteuer nach zehn Jahren anfallen, korrekt?
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