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§ 1 Abs. 3 GrEStG,§ 3 GrEStG

In unserem Fall wurden Anteile an einer grundstücksverwaltenden GmbH im Jahr 2015 übertragen. Die Übertragung erfolgte seinerzeit zwischen meiner Mandantin und ihrem Ehemann auf der einen Seite und den Kindern bzw. Enkelkindern (Übernehmer). Der Ehemann ist im Jahr 2020 verstorben. Die Mandantin erbte seine Anteile. Im Jahr 2021 kauft die Mandantin alle Anteile von den Übernehmern, so dass sie alleinige Gesellschafterin wird. Hätte es sich nicht um eine Kapitalgesellschaft gehandelt, so wäre keine Grunderwerbsteuer entstanden. Denn nach § 3 Nr. 6 GrEStG ist der Erwerb von Grundstücken bei Verwandten in gerader Linie von der Grunderwerbsteuer befreit. Die Prüfung, ob eine Befreiungsvorschrift in Betracht kommen könnte, ist vom Finanzamt nicht erfolgt. Gibt es eine entsprechende Vorschrift oder ein entsprechendes Urteil, dass den Vorgang von der GrESt befreit oder teilweise befreit?
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