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Schenkung,Ausgleich

Im Rahmen einer Schenkung übertragen die Eltern A und B an ihren ersten Sohn C ein Zweifamilienhaus. Sohn C soll an seinen Bruder D (ebenfalls Sohn von A und B) einen finanziellen Ausgleich bezahlen. 1. Frage: Unterliegt die Ausgleichszahlung von C an D der Grunderwerbsteuer? Sohn C will an seinen Bruder D als Ausgleichszahlung statt einem Geldbetrag seine bisherige ETW übertragen. 2. Frage: Fällt für den Übertrag (ETW) i.R. der Ausgleichszahlung Grunderwerbsteuer an? Wenn ja, was wäre die Bemessungsgrundlage (Ausgleichzahlung oder Wert der ETW)?
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