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Übertragung,Immobilie

Mandantin, eine GmbH, hat einen zu 100 % beteiligten Gesellschafter (natürliche Person), der zugleich alleiniger Geschäftsführer der Gesellschaft ist. Ende 2017 wird das im Betriebsvermögen der Gesellschaft befindliche, selbst erstellte Gebäude bezugsfertig. Behördliche Abnahme im Januar 2018, seither Nutzung durch die Gesellschaft. Mandant möchte nun das Grundstück aus vielerlei Gründen aus der GmbH steuerlich optimiert „herausnehmen“. 1. Kommt hier ggf. die Konzernklausel zur Anwendung, § 6a GrEStG, so dass eine GrESt nicht erhoben wird, bzw. ist überhaupt ein Eigentumswechsel von GmbH auf ihn als 100%igen Gesellschafter ohne GrESt-Belastung machbar? 2. Soweit möglich, bleibt es dabei (keine Steuer), wenn der Gesellschafter nach einer Schamfrist seine Ehefrau mit 1 % oder auch mehr an dem Grundstück beteiligt und eine Grundstücksgemeinschaft in Form einer GbR bildet und diese das bebaute Grundstück an die abgebende GmbH vermietet? 3. Ertragsteuerliche Konsequenzen werden hingenommen.
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