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Bruchteilseigentum,Steuervergünstigung

Ein Mehrfamilienhaus (13 Einheiten) steht im Eigentum einer Bruchteilsgemeinschaft von zwei Personen (Bruchteilsgem. zu je 1/2). Dieses Mehrfamilienhaus wird aktuell in Wohnungseigentum aufgeteilt. Nach erfolgter Aufteilung sollen je drei Wohneinheiten an jeden Miteigentümer zu Alleineigentum übertragen werden, die restlichen sieben Wohneinheiten sollen im gemeinschaftlichen Eigentum verbleiben. Fragen: 1. Löst die Aufteilung nach dem Wohnungseigentumsgesetz Grunderwerbsteuer aus? 2. Löst die Übertragung der jeweils drei Wohneinheiten an die bisherigen Miteigentümer zu Alleineigentum Grunderwerbsteuer aus?
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