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Bemessungsgrundlage,Altlasten

Mandant A hat ein Grundstück zu einem Kaufpreis von 150.000 € erworben. Aus dem notariellen Kaufvertrag ergibt sich, dass eine Grundwasserverunreinigung vorliegt, die seit mehreren Jahren in Abstimmung mit den Behörden behoben wird. Die Sanierungsmaßnahmen werden noch ein paar Jahre andauern. Die noch anfallenden Sanierungskosten werden mit 300.780 € (abgezinst auf den Stichtag der Entstehung der Grunderwerbsteuer) geschätzt. Die künftigen Sanierungskosten trägt der Käufer. Sind die geschätzten Sanierungskosten in Höhe von 300.780 € neben dem Kaufpreis von 150.000 € mit in die Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer einzubeziehen?
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