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Übertragung,Grundstück

Meine Mandantin (A GmbH) ist die 70%ige Mutter der B-GmbH (die übrigen 30 % werden von Hr. X gehalten). Die B-GmbH hat nun die O-GmbH & Co. KG (sowohl 100 % an der Komplementär-GmbH als auch 100 % der Kommanditanteile) erworben. Im Gesamthandsvermögen der O-GmbH & Co. KG befindet sich eine Immobilie. Die O-GmbH & Co. KG wurde soeben erworben und die Immobilie ist steuerrechtlich (inkl. Ergänzungsbilanz) zum Verkehrswert bilanziert (keine stillen Reserven!) Die A-GmbH ist ferner Mutter der Immo-GmbH & Co. KG (sowohl 100 % an der Komplementär-GmbH als auch 100 % der Kommanditanteile). Nun wird die Immobilie durch die B-GmbH aus dem Gesamthandsvermögen der O-GmbH & Co. KG entnommen und in das der Immo-GmbH & Co. KG übertragen, indem der B-GmbH 1 € auf das Kapitalkonto I gutgeschrieben wird (gewährt Gesellschaftsrecht) und der übrige Wert der Immobilie in die gesamthänderisch gebundene Rücklage eingebucht wird. Die Grunderwerbsteuer sollte sich m.E. nach dem Wert gemäß BewG bemessen und sollte zu 70 % nicht erhoben werden, da die A-GmbH 70 % an der B und 100 % an der Immo-GmbH hält, korrekt? Wer trägt die übrigen 30 % der Grunderwerbsteuer? Die Immo-GmbH & Co. KG?
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