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§ 3 Nr. 3 GrEStG,§ 3 Nr. 4 GrEStG

Zwei Schwestern A und B sind alleinige Erben nach ihrer verstorbenen Mutter. Im Nachlass war eine Eigentumswohnung, an der die beiden Töchter nun im Rahmen der Erbengemeinschaft je zu 1/2 beteiligt sind. B möchte ihren Anteil der Wohnung abgeben. Die Überlegung ist nun, dass a) die Schwester A den hälftigen Anteil an der Wohnung gegen Ausgleichszahlung an B erwirbt oder b) der Ehemann der A den hälftigen Anteil an der Wohnung gegen Ausgleichszahlung an B erwirbt. Fällt bei Variante a) bzw. bei Variante b) Grunderwerbsteuer an?
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