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§ 1 Abs. 2a GrEStG,§ 1 Abs. 3 bzw. 3a GrEStG,Übergangsregelungen

Die G-GmbH ist seit 26.05.2015 Gesellschafterin der FG-GmbH & Co. KG mit 93,4 %. Die FG-GmbH & Co. KG hält umfangreichen Immobilienbesitz. Weitere Gesellschafter seit vielen Jahren sind die Verw GmbH mit 0,6 % und Frau T mit 5 %. Nun will die G-GmbH die 5 % von Frau T abkaufen. Meines Erachtens ist die G-GmbH seit 26.05.2020 Altgesellschafter (somit vor dem 01.07.2021) und es greift die Übergangsregelung, wonach die neue Zehnjahresfrist nicht greift. Fragen: 1. Fällt für den Erwerb der G-GmbH in 02/2022 von 5 % von Frau T Grunderwerbsteuer an? 2. Ändert sich die Beurteilung, wenn Frau W (die Frau des 100-%-Gesellschafters der G-GmbH) die 5 % von Frau T kauft?
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