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§ 1 Abs. 2b GrEStG,§ 6a GrEStG

A ist 100-%-Gesellschafter der A-GmbH. Diese GmbH besitzt drei Grundstücke. Im Jahr 2022 verkauft A 50 % seiner Anteile an B. Im Jahr 2025 gründen A und B jeweils eine Holding-GmbH, an denen A und B jeweils 100 % beteiligt sind. A und B bringen ihre Anteile an der A-GmbH in die neuen Holdings nach § 21 UmwStG ein. Lösen die Vorgänge in den Jahren 2022 und 2025 Grunderwerbsteuer aus? Was wäre, wenn nur eine Holding gegründet wird, an der A und B zu 50 % beteiligt sind und in sie Anteile an der A-GmbH eingebracht werden?
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