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Übertragung Grundstück,Befreiungsvorschrift,§ 6 GrEStG

Im Jahr 2014 wurden Anteile an gewerblichen Personengesellschaften mit Grundbesitz von den Eltern auf drei Kinder übertragen. Nun möchten die Kinder den Grundbesitz auf eine personen- und anteilsidentische neu zu gründende Grundbesitz-KG übertragen. Frage: Ist hier § 6 Abs. 3 Satz 1 GrEStG anwendbar, so dass keine GrESt entsteht, sofern bei beiden Gesellschaften Beteiligungsidentität besteht, oder stehen dem § 6 Abs. 3 Satz 2 und/oder § 6 Abs. 4 GrEStG entgegen? Finden also die allgemeinen Steuerbefreiungen des § 3 Nr. 4 und 6 GrEStG auch im Fall des § 6 Abs. 4 GrEStG Anwendung?
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