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§ 6 GrEStG,Nachfrist des § 6 Abs. 3 GrEStG

A und B sind Kommanditisten einer GmbH & Co. KG (KG). Im Umlaufvermögen der KG befinden sich mehrere Vorratsgrundstücke. Eins dieser Grundstücke wird aus dem Gesamthandsvermögen an die Gesellschafter gemäß Beteiligungsquote verkauft. Gemäß § 6 Abs. 1 GrEStG wäre dieser Vorgang grunderwerbsteuerfrei. Am selben Tag verkaufen die beiden Gesellschafter das Grundstück an den fremden Dritten C weiter. Für den Verkauf von A und B an C fällt gem. § 1 GrEStG Grunderwerbsteuer an. Wird durch den Verkauf von A und B an C rückwirkend Grunderwerbsteuer auf den Verkauf des Grundstücks von der KG an A und B fällig, weil bspw. Haltefristen nicht eingehalten worden sind? Sofern sich aufgrund der neuen Gesetzeslage abweichende Beurteilungen ergeben sollten, bitte ich um Beurteilung auf Basis beider Gesetzeslagen.
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