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Erbauseinandersetzung,Ausgleichszahlung

Im Jahr 2016 ist der Vater von zwei Töchtern verstorben. Dieser war Inhaber eines Campingplatzes und eines Reiterhofs. In seinem Testament hat er eine Testamentsvollstreckung von mindestens sieben Jahren angeordnet. Zum 01.01.2023 soll diese Erbengemeinschaft nunmehr beendet werden. Die eine Tochter möchte den Campingplatz weiterführen und in das Eigentum übernehmen, die andere Tochter den Reiterhof. Die Werte sind nicht gleichwertig, so dass im Jahr 2022 bereits in den jeweiligen Bilanzen ein Ausgleich über Bankkonten erfolgt, d.h., der Campingplatz überweist 500 T€ an den Reiterhof. Fällt eine Grunderwerbsteuer an? Ist der Ausgleich ertragsteuerlich relevant?
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