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Erwerb Grundstück,Auseinandersetzung

Es besteht eine Erbengemeinschaft aus drei Personen (A, B, Y). A + B sind Geschwister und die Kinder von Frau X und Y ist die Schwester von Frau X. X + Y sind die Kinder von Frau Z. Verstorben sind die Oma Z und die Mutter X, so dass die Enkel A + B und die Tante Y verbleiben. Im Wege des Vermächtnisses soll beschlossen worden sein, dass Y das einzige Grundstück erhalten soll. Mittlerweile ist nur noch das Grundstück vorhanden, die Erbengemeinschaft möchte sich auseinandersetzen, und aufgrund einer ungültigen Vermächtnisverfügung sind die im Grundstück eingetragenen Eigentumsverhältnisse 1/4 jeweils für A + B und 1/2 für Y. Den von der Erblasserin vermuteten Willen in Form des Vermächtnisses an Y wollen die Beteiligten nun umsetzen, jedoch möchte B das Grundstück dann von Y käuflich erwerben. Die Auseinandersetzung soll jedoch wie folgt erfolgen: Das Grundstück übernimmt der Miterbe B zu 100 %. Y (Tante) erhält 450.000 € von B, und A bekommt nichts. Löst diese Gestaltung Grunderwerbsteuer und/oder Erbschaftsteuer aus?
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