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Erwerb eines Rohbaus,Bemessungsgrundlage

A kauft ein Grundstück mit einem Rohbau. Nach dem Kauf wird A weitere Geschosse bauen bzw. fertigstellen. Was ist die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer? Die Gegenleistung, also der Kaufpreis, oder ist der Wert nach § 157 BewG zu bemessen, so dass § 8 Abs. 2 S. 2 GrEStG einschlägig ist? Wann ist § 8 Abs. 2 S. 2 GrEStG einschlägig?
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