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Erbbaurecht,Laufzeit

Die A-gGmbH hat im Jahr 2012 ein über eine Laufzeit von 99 Jahren laufendes Erbbaurecht erworben. Der Erbbaurechtsgeber bietet an, den laufenden Vertrag mit einer unbegrenzten Laufzeit zu versehen. Frage: Stellt die Umstellung in eine unbefristete Laufzeit einen „Neuvertrag“ dar, der wiederum Grunderwerbsteuer auslöst?
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