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§ 3 Nr. 6 GrEStG,§ 9 Abs. 1 GrEStG

Enkelin und deren Mann erwerben von der Oma gemäß von einem Gutachter ermittelten Kaufpreis zu realen Werten eine Bestandsimmobilie. Von einer Schenkung kann nicht ausgegangen werden, da der reale Verkehrswert gezahlt wird. Frage: a) Der Erwerb für die Enkelin und den Ehemann unterliegt NICHT der Grunderwerbsteuer? b) Ändert sich etwas, wenn der Oma eine lebenslanges Wohnrecht eingeräumt wird?
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