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§ 3 Nr. 3 GrEStG,Erbeserbe

A und sein Bruder B bildeten seit vielen Jahren eine Grundstücksgemeinschaft mit vier teils bebauten, teils unbebauten Grundstücken. Am 10.09.2021 verstarb A und wurde von seiner Frau C als Alleinerbin beerbt. Nun, im Mai 2022, wollen B und C die Grundstücksgemeinschaft auseinandersetzen, indem jeder Gemeinschafter zwei Grundstücke zu Alleineigentum erhält. Dabei wird von der Gleichwertigkeit der Übertragung ausgegangen. Fällt dabei Grunderwerbsteuer an? Oder ist § 3 Nr. 3 GrEStG oder eine andere Steuerbefreiung einschlägig?
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