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§ 9 GrEStG,Verkauf unter Wert,Behandlung einer verdeckten Einlage,§ 8 Abs. 3 Satz 2 KStG

Mein Mandant besitzt sechs Eigentumswohnungen im Privatvermögen. Jede der Wohnungen ist auf einem separaten Grundbuchblatt verzeichnet. Diese Wohnungen wurden im Jahr 2017 für 420.000 € gekauft, es besteht ein Darlehen, 31.12.2021 Stand 300.000 €. Laut Mandant hat sich der Wert der Immobilien nicht erhöht. Der Mandant besitzt eine GmbH, deshalb ist angedacht, die Immobilien zu einem geringeren Wert an die GmbH zu veräußern. Die Darlehen werden seitens der GmbH übernommen. Was wäre der Mindestwert bzgl. des Kaufvertrags? 10 % von 420.000 € = 42.000 €? Meines Wissens stellt die Übernahme der Darlehen einen grunderwerbsteuerlichen Vorgang dar. Das heißt, es ergibt sich eine Bemessungsgrundlage in der Grunderwerbsteuer von 342.000 €, mindestens? Wie ist bei einem Verkauf i.H.v. 10 % die Wertdifferenz i.H.v. 90 % in der Bilanz der GmbH zu berücksichtigen? Hätte der Unterwert Verkauf Folgen in der Schenkungsteuer (X gehören 100 % der Immobilie und X ist zu 100 % an der GmbH beteiligt)? Löst der Unterwertverkauf Ertragsteuern aus?
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