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§ 3 GrEStG,§ 5 GrEStG,§ 9 GrEStG

Sachverhalt: Vermögensverwaltende GbR besitzt drei Gebäude mit Mietwohnungen. Verkehrswert der Gebäude: (Gebäude 1 = 975.000 € Verkehrswert gesamtes Gebäude) (Gebäude 2 = 1.750.000 € Verkehrswert gesamtes Gebäude) (Gebäude 3 = 1.950.000 € Verkehrswert gesamtes Gebäude) Die GbR ist als Eigentümer im Grundbuch eingetragen, und die drei Gebäude haben eigene Flurstücke. An der GbR sind folgende Personen lt. Gesellschaftsvertrag beteiligt: – Vater 20 % (50 % lebenslänglicher Nießbrauch, 78 Jahre) – Mutter 20 % (50 % lebenslänglicher Nießbrauch, 78 Jahre) – Tochter 30 % (57 Jahre) – Sohn 30 % (50 Jahre) Die Eltern möchten gerne ihre Anteile an der GbR an die Kinder übertragen, aber den lebenslänglichen Nießbrauch behalten. Da Tochter und Sohn sich aber nicht verstehen, soll die GbR geteilt werden. Die Tochter soll von den Eltern später noch ein Einfamilienhaus (Verkehrswert 1.450.000 €) bekommen. Daher soll für die jetzige Übertragung die Tochter das Gebäude 1 = 975.000 € bekommen und der Sohn soll die Gebäude 2 + 3 bekommen = 3.700.000 €). Frage: Wie kann die Teilung und Übertragung erfolgen und was kostet es an Steuern (Grunderwerbsteuer, Schenkungsteuer …)?
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