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§ 1 GrEStG,Vorgesellschaft,Vorgründungsgesellschaft

Mandant X gründet GmbH. Noch vor Eintrag der GmbH im Handelsregister erwirbt die GmbH ein Grundstück. Wird im Rahmen des Gründungsvorgangs Grunderwerbsteuer ausgelöst, wenn a) das Grundstück in der Vorgründungsgesellschaft (also vor Abschluss des Gesellschaftsvertrags) erworben wird, b) das Grundstück in der Gründungsgesellschaft (also nach Abschluss des Gesellschaftsvertrags, aber vor Eintrag ins Handelsregister) erworben wird? In beiden Fällen kommt es zur ordnungsgemäßen GmbH-Gründung.
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