Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

Erbauseinandersetzung,§ 3 Nr. 3 GrEStG

Liebes TaxPertise Team, Geschwister A,B,C,D erben vom letztverstorbenen Vater das EFH (Kauf +Baujahr 1962, keine Nutzung zur Einkünfteerzielung, rein privat). Keine weiteren Verbindlichkeiten, kein weiteres Vermögen. Es herrscht Uneinigkeit über den Wert. In der Spanne von 800.000 EUR bis 1 Mio EUR, einigt man sich auf 900.000 EUR. A kauft für 900.000EUR (abzgl. eigenen Erbteils v.225.000 EUR) , also 675.000 EUR den anderen das Grundstück ab (zahlt also B,C,D jeweils 225.000 EUR) Die Erbauseinandersetzung ist steuerneutral, da immer Privatvermögen vorlag. Die Erbengemeinschaft ist damit aufgelöst. A hat keine Anschaffungskosten, Werte gem. § 11d EStDV des Erblassers sind A zuzurechnen. Keine GrESt gem. §3 Nr.3 GrEStG. Fragen: A verkauft seiner Ehefrau direkt im Anschluss eine Hälfte des Grundstücks f. 450.000 EUR. 1) Wert: Da der Wert unter A,B,C,D, gefunden wurde, fremdüblich, keine Schenkung o.ä. unter den Eheleuten zu prüfen? 2) Verkauf an Ehefrau direkt nach eigenem Erwerb: problematisch ? 3) Kauf der Ehefrau für 50% v.900.000 EUR, also 450.000 EUR sollte gem. § 3 Nr.4 GrEStG ebenfalls grunderwerbsteuerbefreit sein. Korrekt ? 4) Könnte Ehefrau auch direkt mit aus Erbengemeinschaft kaufen? Dies wäre gem. §3 Nr. 3 S.3 GrEstG ebenfalls steuerfrei möglich ? Vorab herzlichen Dank!
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen