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§ 17 GrEStG,§ 19 GrEStG

Thema Grunderwerbsteuer: Mandant (GmbH) mit Grundbesitz. Der 100%ige Gesellschafter hat die GmbH-Anteile (100 %) an eine ausländische (französische) Kapitalgesellschaft veräußert. Die neue Mutter möchte nun von der Geschäftsführerin meiner Mandantin wissen, wo sie die Grunderwerbsteuer für die in der GmbH erworbenen Grundstücke anmelden muss. Die Mutter würde gern in Deutschland ihren steuerlichen Pflichten nachkommen. Ich dachte immer, das wird automatisch durch den Notar veranlasst? Seit März 2021 ist aber bisher noch keine Meldung von einem Finanzamt gekommen. Was ist zu tun? Wohin könnte sich die ausländische Mutter wenden? Oder muss mein Mandant etwas veranlassen?
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