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§ 1 Abs. 3 GrEStG,§ 3 Nr. 2 GrEStG

Meine Mandantin ist eine Holding-GmbH (A), an der V mit 58 %, M mit 12 % und K mit 30 % beteiligt sind. Der Anteil K wurde vor acht Jahren unentgeltlich von V an K übertragen. Die GmbH hält 100 % an einer Immobilien-GmbH (B), die im Jahr 2016 diverse Grundstücke erworben hat und diese an eine Schwester-GmbH (C) vermietet. Auch die Schwester-GmbH (C) wird zu 100 % von der Holding-GmbH (A) gehalten. V und M möchten sich aus der A GmbH zurückziehen und planen, ihre Anteile unentgeltlich auf K zu übertragen. Frage: Kann hierbei für die damit verbundene indirekte Übertragung der Anteile an der Immobilien-GmbH (B) nach neuem Recht Grunderwerbsteuer entstehen?
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