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§ 2 GrEStG,Gebäudebegriff

Einer Mutter-GmbH möchte ein Parkhaus aus der Tochter-GmbH in die Mutter-GmbH überführen. Es handelt sich um ein massives mehrstöckiges Parkhaus auf eigenem Grund und Boden. Besteht die Möglichkeit, die Parkhausaufbauten und den Grund und Boden aus grunderwerbsteuerlicher Sicht zu trennen und das Parkhaus als Betriebsvermögen zu qualifizieren mit der Folge, dass nur der Grund und Boden der Grunderwerbsteuer unterliegt? Eine Argumentationshilfe wäre, dass das Parkhaus nicht zum dauernden Aufenthalt geeignet ist. Oder unterliegt das Parkhaus inklusive Grund und Boden der GrESt? Wie ist Ihre Einschätzung?
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