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§ 1 Abs. 2a GrEStG,§ 5 GrEStG

Mandant hat eine GmbH & Co. KG, er ist alleiniger Gesellschafter-Geschäftsführer der Komplementär GmbH und alleiniger Kommanditist. Er legt eine Immobilie ein. Das ist grunderwerbsteuerfrei. Jetzt wird ein weiterer Kommanditist in der KG aufgenommen, Beteiligung zu 1/3. Der neue Kommanditist legt ebenfalls eine Immobilie ein. Entfallen dann auf die neue Immobilie 2/3 Grunderwerbsteuer und auf die ursprüngliche Immobilie, welche schon in der KG ist, 1/3 Grunderwerbsteuer vom Grundstückswert?
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