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§ 3 Nr. 2 GrEStG,Pflichtteil,Stiefkind

Ehefrau EF verstirbt und vererbt ihr Vermögen an ihre Söhne. Der Ehemann EM macht den Pflichtteil geltend und soll von den Söhnen der EF (es sind nicht seine Söhne!) zum Ausgleich des Pflichtteils eine Hälfte einer Gewerbe-Immobilie bekommen. Die andere Hälfte gehört dem EM schon. Frage: Löst dieser Vorgang Grunderwerbsteuer aus? Kann man das anders gestalten?
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