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§ 6 GrEStG,GbR,Auflösung

An der A-GbR sind als Gesellschafter eine GmbH und eine natürliche Person beteiligt. Die GbR hat ein Grundstück erworben und bebaut dieses mit einem Gebäude. Nach Fertigstellung löst sich die GbR auf. Das Eigentum am Gebäude geht zum Teil in die GmbH bzw. in das Privatvermögen der natürlichen Person über, anteilsmäßig entsprechend der GbR-Beteiligungsanteile. Entsteht beim Übergang auf die GmbH und auf die natürliche Person Grunderwerbsteuer?
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