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Rückabwicklung,Immobilienkaufvertrag

Eine Gesellschaft hat im Januar 2022 zwei Grundstücke gekauft (für 3 Mio. und 4 Mio. €). Die Grunderwerbsteuer wurde bereits bezahlt. Die Verträge sollen jetzt rückabgewickelt werden. Verträge werden gerade vorbereitet. Kaufpreise sind bisher noch nicht gezahlt. Unter welchen Voraussetzungen wird die Grunderwerbsteuer wieder erstattet seitens des FA?
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