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interpolierend,Erbengemeinschaft,§ 5 GrEStG

Fragestellungen: Eine Erbengemeinschaft hat vor einigen Jahren ein Grundstück im Wege der Erbfolge erworben. Die vier Gesellschafter A + B + C + D wurden zu gleichen Teilen im Grundbuch als Bruchteilseigentümer eingetragen. Die Erbengemeinschaft wird beim Finanzamt geführt, da sie Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt. Die Erbengemeinschaft beabsichtigt nunmehr, das Grundstück – dass das einzige Vermögen der Erbengemeinschaft darstellt – zu verkaufen. Käufer sind die Kinder der Gesellschafter A und B zu jeweils 50 %. 1. Ist es zutreffend, dass die Übertragung der Anteile von A und B an die jeweiligen Kinder von der Grunderwerbsteuer befreit ist? Grunderwerbsteuer würde also nur auf den Erwerb der restlichen 50 % anfallen ... 2. Die Käufer beabsichtigen, das Grundstück als GbR zu erwerben. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, ob der Erwerb von einer GbR aus Gründen geringerer Kosten und Steuern sinnvoll ist: a) Führt die Umwandlung der Erbengemeinschaft in eine GbR zu einer Belastung mit Grunderwerbsteuer? b) Führt die spätere Übertragung der Gesellschaftsanteile im Rahmen eines Gesellschafterwechsels zu einer Belastung mit Grunderwerbsteuer?
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