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Umlegungsverfahren,§ 16 GrEStG

Unser Mandant ist Eigentümer eines landwirtschaftlichen Grundstücks, welches im Rahmen einer freiwilligen Baulandumlegung erschlossen werden soll. Vorgesehen ist, dass der Eigentümer zunächst das Grundstück an die Gemeinde veräußert und nach Erschließung ein Grundstück im Erschließungsgebiet als Bauland zurückerwirbt. Fragen hierzu: Unterliegt der Verkauf an die Gemeinde der Grunderwerbsteuer? Unterliegt der Rückerwerb von der Gemeinde der Grunderwerbsteuer? Kann, soweit der Rückerwerb innerhalb von zwei Jahren erfolgt, die Aufhebung der Steuerfestsetzung (§ 16 Abs. 2 Nr. 1 GrEStG) erreicht werden?
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