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Einbringung,Haltefrist,Steuerbefreiung

Meine Mandanten sind Eheleute und besitzen drei Mehrfamilienhäuser, die jeweils hälftig durch die Eheleute erworben worden sind. Das Ehepaar hat drei gemeinsame Kinder. Im Rahmen der erbschaftsteuerlichen Planung wird überprüft, wie diese bebauten Grundstücke auf die Kinder übertragen werden sollen. Mein Mandant favorisiert die Lösung über eine Kommanditgesellschaft. Hier sollen die drei Mehrfamilienhäuser von den Eheleuten eingebracht werden gegen eine jeweils hälftige Beteiligung. Später sollen dann Anteile an die Kinder übertragen werden. Hier stellen sich Fragen zur Grunderwerbsteuer: Löst die Übertragung der Eheleute an die Kommanditgesellschaft Grunderwerbsteuer aus? Löst eine spätere Anteilsübertragung an die Kinder Grunderwerbsteuer aus?
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