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Verschmelzung Tochtergesellschaft,§ 6a GrEStG

Sachverhalt: An der Mutter-GmbH sind die Gesellschafter G1, G2, G3 und G4 (alle natürliche Personen) seit mehr als zehn Jahren zu jeweils 25 % beteiligt. Die Mutter-GmbH ist seit mehr als zehn Jahren zu 100 % an der Tochter-GmbH beteiligt. Nur die Tochter-GmbH verfügt über eigenen Grundbesitz. Es ist eine Verschmelzung der Tochter-GmbH auf die Mutter-GmbH geplant. Frage: Führt die Verschmelzung zu einem grunderwerbsteuerbaren Vorgang nach § 1 Abs. 3 oder § 1 Abs. 2b GrEStG? Wenn ja, liegen die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung nach § 6a GrEStG vor?
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