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Zurechnung von Grundstücken,§ 16 EStG,Rückabwicklung

Der Kaufvertrag einer deutschen GmbH über eine Immobilie wird rückabgewickelt. Der Notarakt materiell-rechtlich gilt mit der Beurkundung als vollzogen. Die Grundsteuer wird erst erstattet, wenn die Auflassungsvormerkung gelöscht ist. Kann die GmbH nach der Aufhebung aber vor Löschung der Auflassungsvormerkung ohne Auslösung von erneuter Grunderwerbsteuer in eine KG eingebracht werden?
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