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§ 1 Abs. 2b GrEStG,§ 1 Abs. 3 GrEStG,Familienstiftung

A gründet im Jahr 2020 die Familienstiftung X und überträgt einen 50-%-Anteil seiner A-GmbH an die Familienstiftung. Im Jahr 2022 gründet A die Familienstiftung Y und überträgt seinen letzten 50-%-Anteil an der A-GmbH an die Familienstiftung Y. Die A-GmbH ist Eigentümerin von Grundstücken. 1. Fällt bei der Übertragung im Jahr 2022 Grunderwerbsteuer an? 2. Werden die beiden Stiftungen als unabhängige Rechtssubjekte bewertet, so dass hier keine Anteilsvereinigung vorliegen kann?
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